AngG | Angestelltengesetz
2. Aufl. 2015
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§ 30
Literatur
Binder, Auflösungsmöglichkeiten der arbeitsvertraglichen Beziehungen im „Vor-Arbeitsstadium“, FS Floretta (1983) 329; Holzer, Insolvenz und Arbeitsverhältnis (Teil 1), DRdA 1998, 325; Kerschner, Wirkung des Rücktritts, DRdA 1984/15, 340 (EAnm); Sundl, Insolvenz- und Arbeitsrecht, in Nunner-Krautgasser/Kapp/Clavora (Hrsg), Jahrbuch Insolvenz- und Sanierungsrecht 2013 (2013) 193; Wachter, Der Einfluß des Konkurses auf den Bestand des Arbeitsvertrages, ZAS 1972, 83.
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
II. | Rücktritt durch den AG | ||
A. | Verzögerung des Dienstantritts | ||
B. | Vorliegen von Entlassungsgründen | ||
III. | Rücktritt durch den Angestellten | ||
A. | Verzögerung des Dienstantritts | ||
B. | Vorliegen von Austrittsgründen | ||
IV. | Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AG vor Dienstantritt | ||
A. | Rücktrittsrecht des Insolvenzverwalters bzw eigenverwaltenden Schuldners | ||
B. | Rücktrittsrecht des AN |
I. Allgemeines
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Möchte ein Vertragspartner vor dem vereinbarten bzw tatsächlichen Arbeitsbeginn zurücktreten, so hat dies, sofern keine sondergesetzlichen Regelungen vorhanden sind, nach allgemeinen Grundsätzen gem den § 918 ff ABGB zu erfolgen (vgl auch Rz 4 f).
Die § 30, 31 regeln für den Bereich des Angestell...