AngG | Angestelltengesetz
2. Aufl. 2015
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§ 21
Literatur
Jabornegg/Resch, Das rechtliche Schicksal von Arbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen beim Tod des Arbeitgebers, DRdA 1995, 220; Kuderna, Einige Probleme des besonderen Kündigungsschutzes, DRdA 1990, 1; Resch, Lehrausbildung und Betriebsbindung, RdW 2006, 158; Tomandl, Die Kündigungsentschädigung besonders kündigungsgeschützter Arbeitnehmer, ZAS 1986, 109; D. Weiß, Die Kündigungsentschädigung austretender Behinderter, DRdA 1998, 403; Ziniel, Ansprüche bei Austritt eines Invaliden im Konkurs, DRdA 1987/13, 218 (EAnm).
Übersicht
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I. | Bedeutung | ||
II. | Wesen | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Beendigung | ||
C. | Berechnung der Kündigungsentschädigung | ||
III. | Besonderheiten | ||
A. | Analoge Anwendung der sechsmonatigen Kündigungsfrist | ||
B. | Rückersatz von Ausbildungskosten | ||
C. | Befristetes Dienstverhältnis im Anschluss an die Lehrzeit |
I. Bedeutung
1
§ 21 betrifft den Sonderfall eines befristeten Dienstverhältnisses. Für Dienstverhältnisse, die eine besonders lange Zeitbestimmung aufweisen, wird eine (einseitig) zwingende (s § 40) gesetzliche Kündigungsmöglichkeit vorgesehen.
Nach dem Zweck dieser Bestimmung soll eine unzumutbar lange Bindung des DN an den DG vermieden und die Gestaltungsfreiheit des DN ni...