AngG | Angestelltengesetz
2. Aufl. 2015
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§ 4
Literatur
Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht2 (1986); Berka, Verfassungsrecht5 (2014); Jabloner, Verfassungsrechtliche Fragen des Dienstvertragsrechtes, FS Schnorr (1988) 489; Kozak, Ist das VBG 1948 generell kollektivvertragsfeindlich? DRdA 2004, 483; Kühteubl, Ausgliederung (2006); Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht (1998); Spielbüchler, Vertragsrecht, Arbeitsvertragsrecht und Vertragsbedienstetenrecht, FS Strasser (1993) 341; Stolzlechner, Öffentliche Fonds. Eine Untersuchung ihrer verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Hauptprobleme (1982); Walter/H. Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht10 (2007).
Übersicht
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I. | Entwicklung und Reichweite der Norm | ||
II. | Beamte | ||
III. | Bedienstete des Bundes | ||
A. | Beschäftigte aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages | ||
B. | Ausgliederungen des Bundes | ||
IV. | Angestellte bei Bundesanstalten, Bundesfonds und Bundesstiftungen | ||
A. | Anstalten | ||
B. | Fonds | ||
C. | Stiftungen |
I. Entwicklung und Reichweite der Norm
1
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AngG war das Dienstrecht der vom Bund beschäftigten Personen vielgestaltiger, als dies heute der Fall ist. So war das Beamtendienstrecht zwar durch die Dienstpragmatik 1914 RGBl 15 („G der Staatsbeamten und S...