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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 248 Rechtsunwirksame Vereinbarungen

Josef Souhrada

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Da nach § 43 Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung der Mittel auf die gesetzlich vorgesehenen Zwecke bestehen, sind Umkehrschlüsse dahin, dass andere Vereinbarungen rechtens wären, nicht zulässig (VwGH 95/08/0180, 2000/08/0071). Die Bestimmung entspricht § 539 ASVG.

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