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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 149 Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausgleichszulage

Jörg Ziegelbauer

Übersicht


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Rz
I.
Wesen und Zweck der Ausgleichszulage (AZ)
1- 4
II.
Der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt im Inland
5- 10
III.
Zur grundsätzlichen Vorgangsweise bei der Berechnung der AZ
IV.
Nettoeinkommen des Pensionsberechtigten (Abs 3)
A.
Begriff
12- 19
B.
Einzelne Fallgruppen
20- 32
C.
Verzicht auf Einkünfte
33, 34
V.
Nach Abs 4 ausgenommene Einkünfte
35- 43
VI.
Einkommen aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (Abs 5 bis 12)
A.
Ermittlung des Nettoeinkommens (Abs 5 und 6)
44- 48
B.
Übergabe, Verpachtung oder Überlassung des land(forst)wirtschaftl Betriebs (Abs 7 bis 12)
49- 54
1.
Übergabe des land(forst)wirtschaftl Betriebs (der Flächen) vor dem Stichtag
2.
Übergabe des land(forst)wirtschaftl Betriebs (der Flächen) nach dem Stichtag
3.
Berechnung des monatlichen Einkommens
a) Der/Die Pensionsberechtigte lebt mit dem Ehegatten/der Ehegattin im gemeinsamen Haushalt
b) Der/Die Pensionsberechtigte ist alleinstehend oder bezieht eine Witwen/Witwer- oder Waisenpension
4.
Härteklausel (Abs 8)
61- 63
VII.
Verfahrensrecht

I. Wesen und Zweck der Ausgleichszulage (AZ)

1

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