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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 7 Ende der Pflichtversicherung

Judith Scheiber

Übersicht


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Rz
I.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 1
1- 3
II.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 2
A.
Ausscheiden des Gesellschafters
4- 8
B.
Erlöschen der Berechtigung der Gesellschaft
9, 10
III.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 3
A.
Ausscheiden des Geschäftsführers als Gesellschafter
11- 13
B.
Erlöschen der Berechtigung der Gesellschaft
C.
Antrag auf Eintragung des Widerrufs im Firmenbuch
15- 19
IV.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 4
A.
Widerruf der Versicherungserklärung
21- 26
B.
Beendigung der betrieblichen Tätigkeit
27- 34
V.
Besonderheiten
A.
Pensionsanspruch
35, 36
B.
Eintritt eines Ausnahmegrundes
37- 40
C.
Endigungsgrund an einem Monatsersten
D.
Tod des Versicherten
VI.
Verweise

I. Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 1

1

Das WKG enthält keine Rechtsvorschrift, welche den Beginn oder das Ende der Kammermitgliedschaft von einem „konstitutiven Akt“ abhängig macht. Bei der Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft, die bei Vorliegen der in § 2 WKG genannten Voraussetzungen ipso iure ohne eine unmittelbar darauf abzielende Willenserklärung eintritt (VwGH 2001/08/0204) und die (ua) mit der Entziehung der Gewerbeberechtigung durch die Behörde e...

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