Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 7 Ende der Pflichtversicherung

Judith Scheiber

Übersicht


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Rz
I.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 1
13
II.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 2
A.
Ausscheiden des Gesellschafters
48
B.
Erlöschen der Berechtigung der Gesellschaft
9, 10
III.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 3
A.
Ausscheiden des Geschäftsführers als Gesellschafter
1113
B.
Erlöschen der Berechtigung der Gesellschaft
C.
Antrag auf Eintragung des Widerrufs im Firmenbuch
1519
IV.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 4
A.
Widerruf der Versicherungserklärung
2126
B.
Beendigung der betrieblichen Tätigkeit
2734
V.
Besonderheiten
A.
Pensionsanspruch
35, 36
B.
Eintritt eines Ausnahmegrundes
3740
C.
Endigungsgrund an einem Monatsersten
D.
Tod des Versicherten
VI.
Verweise

I. Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 1

1

Das WKG enthält keine Rechtsvorschrift, welche den Beginn oder das Ende der Kammermitgliedschaft von einem „konstitutiven Akt“ abhängig macht. Bei der Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft, die bei Vorliegen der in § 2 WKG genannten Voraussetzungen ipso iure ohne eine unmittelbar darauf abzielende Willenserklärung eintritt (VwGH 2001/08/0204) und die (ua) mit der Entziehung der Gewerbeberechtigung durch die Behörde e...

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