SWK-Spezial Besteuerung von Kapitalvermögen
1. Aufl. 2009
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2. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Allgemeinen
§ 27 Abs. 1 EStG zählt drei (Unter-)Gruppen von Einkünften aus Kapitalvermögen in seinen Abs. 2 bis 4 auf, die durch Nebentatbestände in den Abs. 5 und 6 ergänzt werden:
Die erste Gruppe der Kapitaleinkünfte betrifft die Überlassung von Kapital (siehe 2.1.). Die Haupttatbestände des § 27 Abs. 2 EStG betreffen Einkünfte, die vor dem BBG 2011 grundsätzlich in derselben Weise besteuert wurden. Dazu gehören Beteiligungserträge (siehe 7.3.1.), Zinsen (aber ohne Stückzinsen; siehe 7.1.1. und 7.1.2.) sowie Einkünfte aus echten stillen Gesellschaften (siehe 7.6.). Dazu kommen noch Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge aus Investmentfonds (§ 186 InvFG, siehe 7.4.) sowie Immobilieninvestmentfonds (§ 42 ImmoInvFG, siehe 7.5.).
Die zweite Gruppe betrifft „realisierte Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen“; darunter fallen Kursgewinne aus Wirtschaftsgütern, die der Art nach für den Steuerpflichtigen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital abwerfen. Dieser Tatbestand ist mit in Kraft getreten, betrifft jedoch teilweis...