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SWI 4, April 2024, Seite 196

EuGH: Keine Mehrwertsteuerzinsen bei Fehlern des Steuerpflichtigen

Im Gemeente Dinkelland, C‑674/22, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen der niederländischen Rechtbank Gelderland (Bezirksgericht Gelderland) betreffend die Auslegung des Unionsrechts in Bezug auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Zinsen auf Mehrwertsteuerbeträge zu zahlen, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben wurden und erstattet werden. Dieses ergab sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der niederländischen Gemeente Dinkelland (Gemeinde Dinkelland) und dem Ontvanger van de Belastingdienst/Grote ondernemingen, kantoor Zwolle (Steuereinnehmer/Große Unternehmen, Dienststelle Zwolle) wegen der Weigerung der Steuerverwaltung, der Gemeinde Dinkelland Zinsen auf einen ihr erstatteten Mehrwertsteuerbetrag zu zahlen. Die Gemeinde Dinkelland übt sowohl nicht wirtschaftliche Tätigkeiten aus, insbesondere Handlungen, die sie in ihrer Funktion als Organ der öffentlichen Verwaltung vornimmt, als auch wirtschaftliche Tätigkeiten, die entweder der Mehrwertsteuer unterliegen oder von der Steuer befreit sein können.

Hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten ist die Gemeinde Dinkelland Steuerpflichtige iSd Art 9 MwStSyst-R...

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