Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeits- und Sozialrecht 2019
1. Aufl. 2019
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1. S. 232Einleitung
Die Sozialversicherungsreform ist die größte Strukturreform in der Sozialversicherung der letzten Jahrzehnte. Zentraler Eckpunkt des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG) ist die Reduktion der bisher 21 Sozialversicherungsträger auf fünf. Die zukünftigen Träger sind die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Der Hauptverband wird in den Dachverband der Sozialversicherungsträger (DV) umgewandelt.
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Dachverband (DV) | ||
Pensionsversicherung | Krankenversicherung | Unfallversicherung |
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) | Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) | Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) |
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) | ||
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) |
2. Die neuen Gremien
2.1. Größe und Besetzung
In der neuen Sozialversicherungslandschaft bleibt die Selbstverwaltung erhalten, allerdings sind einige Änderungen bei den Gremien vorgesehen. Bisher waren in den Trägern Vorstand,...