Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeitsrecht und Sozialrecht 2018
1. Aufl. 2019
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I. S. 79Einleitung
Dienstreisen sind für die einen AN eine willkommene Abwechslung zum Büroalltag, für die anderen ein notwendiges Übel und Zeitfresser und für AG oftmals ein nicht unbeträchtlicher Kostenfaktor. Während einer Dienstreise arbeiten AN, aber anders als sonst: Die Reisebewegung selbst ist im Vergleich zur eigentlichen Arbeit meist weniger beanspruchend, manchmal sogar erholsam und am Aufenthaltsort können sich entspannende Freizeitfenster ergeben, um vorab allfällige nicht unangenehme Aspekte einer Dienstreise zu erwähnen. Auf der anderen Seite sind Dienstreisen aber oftmals mit erheblichen Ausdehnungen und Verschiebungen der Arbeitszeit in die gewohnten Freizeitzeiträume von AN verbunden, etwa bis in die späteren Abendstunden und am gravierendsten bei Dienstreisen, die während der Wochenendruhe angetreten werden oder enden. Dies birgt, insb falls AN häufig und regelmäßig Dienstreisen absolvieren müssen, Konfliktpotentiale in sich, zwischen – als Extrempositionen formuliert – AG, die nur die Erbringung der an sich geschuldeten Arbeitsleistung als Arbeitszeit anerkennen und AN, die jegliche Reisetätigkeit als Vollarbeitszeit bezahlt wissen wollen. Wie wir wissen, treffen der...