Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeits- und Sozialrecht 2016
1. Aufl. 2016
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I. S. 86Immaterialgüterrechte und Arbeitsverhältnis: Einführung
Der Bereich „Immaterialgüterrecht“ behandelt geistige Güter wie Design, Erfindungen, Bilder, Software sowie technische Erfindungen, welche – im Unterschied zu körperlichen Sachen – eines besonderen Schutzes bedürfen.
Geregelt sind diese Materien in speziellen (Immaterialgüter-)Gesetzen, die für jedes gesetzlich besonders geschützte Immaterialgüterrecht besondere, den Eigenheiten des Immaterialgüterrechts Rechnung tragende Regelungen vorsehen. Diese Materien werden insb im
Markenschutzgesetz (MSchG) mit dem Schutzgegenstand Marke,
Musterschutzgesetz (MuSchG) mit dem Schutzgegenstand (Geschmacks-)- Muster,
Patentgesetz (PatG) mit dem Schutzgegenstand technische Erfindung,
Gebrauchsmustergesetz (GMG) mit dem Schutzgegenstand technische Erfindung und
Urheberrechtsgesetz (UrhG) mit dem Schutzgegenstand Werk
geregelt.
In den Vorschriften werden subjektive Rechte der Erfinder, Urheber oder sonstige Inhaber des Rechts formuliert, wodurch diese geistigen Güter verselbstständigt werden und insb mit Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt und Schadenersatz durchgesetzt werden können.
Gemeinsam haben diese Immaterialgüterrechte insb, dass der Inhaber regelmäßig Dritte vo...