Umsatzsteuer kompakt 2016/17
6. Aufl. 2016
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S. 31923. Lösungen zu Kapitel 22
1) Der Wirtschaftstreuhänder ist unternehmerisch tätig. Er erbringt eine berufliche Tätigkeit, indem er nachhaltig (monatlich) eine Leistung gegen Entgelt erbringt. Die Selbstständigkeit ist erfüllt, da eine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus der Stiftung (Weisungen bezüglich Ort und Zeit der Arbeitsverrichtung u.Ä.) nicht angenommen werden kann (vgl. Rz. 185 UStR).
Die Vorstandstätigkeit ist daher umsatzsteuerbar. Der Vorsteuerabzug steht der Stiftung, sofern sie selbst Unternehmer ist, nach Maßgabe des § 12 zu.
2) a) Dieser Vorgang ist
☑ steuerbar
☑ steuerpflichtig
Begründung: Gemäß § 3 Abs. 2 ist die Entnahme eines Gegenstandes für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Gegenstandsentnahme) einer Lieferung gleichgestellt. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Einkaufspreis zum Zeitpunkt des Umsatzes (150.000 €) (infolge der Kostensteigerung würde das Material im Zeitpunkt der Fertigstellung 150.000 € kosten) gemäß § 4 Abs. 8 lit. a, allerdings wird in der Verwaltungspraxis eine Deckelung mit den historischen Anschaffungskosten vorgenommen (100.000 €)!
Eintragung in der Jahreserklärung:
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Kennzahl | Betrag |
000 | 100.000 |
022 | 100.000 |
3) a) Dieser Vorgang ist in Österreich
☑...