Personalentsendung in der Praxis
1. Aufl. 2016
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S. 134V. Sozialversicherung und Lohnnebenkosten
A. Einleitung: Welches Sozialversicherungsrecht ist anzuwenden?
Durch die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft und deren Aktionspartner sowie steigende Mobilität von Arbeitskräften wächst auch die Anzahl der grenzüberschreitenden Sachverhalte rapide an. Nicht nur Arbeitskräfte, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, sondern auch deren Arbeitgeber stellen sich die Fragen: In welchem Staat bzw welchen Staaten sind diese Arbeitskräfte zu versichern? Und von wem erhalten sie zB im Fall von Krankheit oder Unfall Leistungen?
Resultierend aus diesen Prinzipien und der Notwendigkeit, es zu vermeiden, dass Beiträge in Systeme der sozialen Sicherheit verschiedener Staaten zu leisten sind, sowie zur Koordinierung der Zuständigkeit für die unterschiedlichen Leistungsfälle wurden bilaterale (zwischenstaatliche Abkommen über soziale Sicherheit) bzw multilaterale Abkommen (EU-Verordnungen) geschlossen. Da das Europarecht als eigenständige Rechtsordnung über dem nationalen Recht steht, haben EU-Verordnungen allgemeine Gesetzeskraft und gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. EU-Verordnungen gehen nationalem Recht vor, dh, sie haben absoluten Anwendungsvorrang. Bilaterale...