Mehrkosten beim Bauvertrag
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11. Rechtliche Grundlagen – Einführung und Problemstellung
Georg Kodek
Wie bereits im Vorwort skizziert wurde, sehen sich Bauherren in den letzten Jahren häufig mit teilweise äußerst aggressivem Claiming konfrontiert. Wichtigste Anspruchsgrundlage ist dabei die Regelung des § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB. Demnach gebührt dem Unternehmer, wenn er durch Umstände, die auf Seiten des Bestellers liegen, „durch Zeitverlust bei der Ausführung des Werkes verkürzt“ wurde, eine „angemessene Entschädigung“. Gerade für öffentliche Auftraggeber ergeben sich hieraus vielfach Schwierigkeiten, wenn ein Billigstbieter aufgrund eines günstigen Angebots den Zuschlag erhalten hat und in der Folge bei Abweichungen vom Idealverlauf Mehrkostenforderungen erhoben werden. So hat der OGH etwa gestützt auf § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB einen Anspruch auf Erhöhung des vereinbarten Pauschalpreises um ca 85 % (!) bejaht, weil die Bodenverhältnisse für den Tunnelbau schwieriger waren, als nach den vom Besteller beigestellten Gutachten zu erwarten war. Dies veranschaulicht die Dimension des Problems. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mehrkosten vielfach nicht durch eine bestehende Versicherung aufgefangen werden können.
Aufgrund seiner enormen praktischen Bedeutung liegt zum...