Einführung in das Kärntner Bau- und Raumplanungsrecht
1. Aufl. 2018
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S. 1714. Bautechnische Vorschriften
4.1. Einleitung
Während die K-BO die verfahrensrechtlichen Bestimmungen enthält, werden die bautechnischen Vorschriften in einem eigenen Gesetz, den K-BV, geregelt. Gem § 26 K-BO müssen Vorhaben den K-BV entsprechen.
Die K-BV gehen auf die K-BV 1980 zurück, die vom VfGH als verfassungswidrig behoben wurden. Damals waren die K-BV noch eine Verordnung. Der VfGH behob diese Verordnung sowie den ihr zugrunde liegenden § 23 K-BO wegen des Verstoßes gegen Art 18 B-VG (formalgesetzliche Delegation; ua, VfSlg 10.296). Die K-BV wurden daraufhin in Gesetzesform gegossen.
Die K-BV enthalten im Wesentlichen sämtliche Vorschriften über bautechnische Anforderungen an bauliche Anlagen, insbesondere sind darin die Abstandsbestimmungen enthalten. Die Anforderungen lassen sich unterteilen in:
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit;
Brandschutz;
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz;
Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit;
Schallschutz;
Energieeinsparung und Wärmeschutz.
Nähere Durchführungsbestimmungen dazu befinden sich in den OIB-Richtlinien.
4.2. Abstandsbestimmungen
4.2.1. Allgemeines
Die einzuhaltenden Abstände sind für zu errichtende Bauvorhaben von wesentlicher Bedeutung. Häufig sind sie Anlassf...