Einführung in das Kärntner Bau- und Raumplanungsrecht
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 683. Baurecht
3.1. Die wichtigsten Begriffe
Die K-BO und die K-BV enthalten keine Legaldefinitionen; nur vereinzelt finden sich solche (zB für den Begriff des Anrainers).
Da das Gesetz keine Definitionen vornimmt, muss zur Begriffsklärung – soweit vorhanden – die Rsp der beiden Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes bzw des LVwG herangezogen werden. Ansonsten bedarf es einer Auslegung der einzelnen Begriffe. Dabei zählen in erster Linie der Wortlaut und der systematische Zusammenhang. Erhält man mit der Wortlaut- und systematischen Interpretation kein Ergebnis, ist der Zweck (Telos) des Gesetzes zu betrachten und eine historische Interpretation vorzunehmen.
Nachfolgend werden die wichtigsten Begriffe im Baurecht kurz erläutert.
3.1.1. Bauliche Anlage
Wichtigster und zentraler Begriff im Baurecht ist die bauliche Anlage. Nur bauliche Anlagen unterliegen dem Anwendungsbereich des Baurechtes.
Nach langjähriger Rsp des VwGH ist unter baulicher Anlage (Bauwerk) jede Anlage zu verstehen,
zu deren Herstellung ein gewisses Maß an bautechnischen Kenntnissen erforderlich ist,
die mit dem Boden in eine gewisse Verbindung gebracht und
wegen ihrer Beschaffenheit geeignet ist, die öffentlichen Interessen zu berü...