Das arbeitsgerichtliche Verfahren in der Praxis
1. Aufl. 2017
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S. 11. Teil: Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
1. Rechtsgrundlagen und Begrifflichkeiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren
1.1. Rechtsgrundlagen
Die wesentlichen verfahrensrechtlichen Grundlagen sind im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) enthalten, daneben finden auch die bezughabenden Bestimmungen der Jurisdiktionsnorm (JN) und der Zivilprozessordnung (ZPO) Anwendung.
Die wesentlichen materiellrechtlichen Bestimmungen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens finden sich im Angestelltengesetz (AngG), im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), im Arbeitsruhegesetz (ARG), im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), im Arbeitszeitgesetz (AZG), im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG), in der Gewerbeordnung (GewO), im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG), im Mutterschutzgesetz (MSchG), im Urlaubsgesetz (UrlG) und im Väter-Karenzgesetz (VKG).
1.2. Der Begriff „Arbeitsrechtssachen“
Der Begriff Arbeitsrechtssachen wird in § 50 Abs 1 ASGG näher erläutert. Arbeitsrechtssachen sind demnach bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder mit dessen Anbahnung,
zwischen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der gemeinsamen Arbeit,
zwischen juristischen Personen, die zur Gewährung von Ruhegenüssen, Versorgungsgenüssen oder ähnlichen einem früheren Arbeitsverhältnis entspringenden Leistungen errichtet worden und keine Sozialversicherungsträger...