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Die Haftung des Managements bei Greenwashing
Wann wird die Green Claim zum Greenwashing?
Wer behauptet, grün zu sein, muss es auch tatsächlich sein und nachweisen. Falsche Umweltaussagen sind bereits jetzt irreführend; Geschädigte können Ansprüche nach UWG geltend machen. Der Entwurf der Green-Claim-RL stellt weiters klar, welche Anforderungen an Unternehmer gestellt werden, bevor Umweltaussagen veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Falschaussagen kann in bestimmten Fällen auch das Management zur Verantwortung gezogen werden.
1. Green Claim vs Green Washing
1.1. Was bedeutet Green Claim?
Die EU-Kommission hat 2021 Websites durchforstet; einen sogenannten „Greenwashing-Sweep“ durchgeführt. Dabei wurden 344 fragwürdige umweltbezogene Informationen in Online-Auftritten überprüft. Bei fast der Hälfte der geprüften Angaben hatten die Behörden Grund zur Annahme, dass es sich um Falschangaben handelte. Unternehmen werben gerne damit, dass sie oder ihre Produkte „ökologisch“, „bio“ oder „nachhaltig“ seien.
Green Claims sind Werbeaussagen mit einem Umweltbezug; die Bewerbung eines Produkts als „grün“. Dies ist grundsätzlich zulässig, aber die Aussage muss stimmen und bestenfalls überprüfbar sein. Ist sie unrichtig, spricht man von „Greenwashing“ oder „Grünfärberei“.