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ASoK 4, April 2024, Seite 164

IV. Zuschuss zur HIV-Präexpositionsprophylaxe durch antivirale Medikamente

Sarah Kohlweg

Ab leisten die Krankenversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) nach dem Beschluss des Nationalrates vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz geändert wird (898/BNR 27. GP), Zuschüsse zur HIV-Präexpositionsprophylaxe durch antivirale Medikamente (im Folgenden: PrEP). Die Kundmachung erfolgte im BGBl I 2024/23.

Der Zuschuss zu den Kosten der PrEP wird in Höhe der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 60 Euro für den Monatsbedarf, geleistet. Der maximale Zuschuss erhöht bzw verringert sich je nach bezogener Packungsgröße. Wird beispielsweise eine Packung mit 90 Stück bezogen, so beträgt der maximale Zuschuss 180 Euro.

Gemäß den Deutsch-Österreichischen Leitlinien zur HIV-Präexpositionsprophylaxe erfordert die Einnahme der PrEP eine regemäßige ärztliche Beratung. Zu diesen Beratungsgesprächen leisten die Krankenversicherungsträger einmal pro Quartal einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 25 Euro.

Zur Finanzierung der Zuschüsse zahlt der Bund jährlich einen Betrag in Höhe von 5 Mio Euro an den Gesundheitsreformmaßnahmenfonds. Sind diese Mittel in einem Kalenderjahr ausgeschöpft, so besteht kein Anspruch auf Zusch...

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