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Die Grundbuchs-Novelle 2020
Digitale Evolution im Grundbuch
Der hervorragenden Qualität des österreichischen Grundbuchs wurde durch die GB-Novelle 2008 eine Basis für eine Zukunft in der digitalen Welt gegeben. Mit der GB-Novelle 2012 wurden weitere Schritte gesetzt, um „Medienbrüche“ von Papier zum elektronisch geführten Grundbuch weiter zu reduzieren, insbesondere durch Einführung der Namensrangordnung. Diese soll nun mit der GB-Novelle 2020 weiter gestärkt werden. Gleichzeitig werden Begleitmaßnahmen zur leichteren Anwendbarkeit der Treuhänderrangordnung als Sonderfall der Namensrangordnung sowie weitere Schritte Richtung Digitalisierung getroffen.
1. Änderungen des GBG
1.1. Namens- und Treuhänderrangordnung
Die mit der GB-Novelle 2012 eingeführte Namensrangordnung erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit, entfällt doch bei ihr das Erfordernis der Vorlage der einzigen Beschlussausfertigung bei Ausnützung derselben, wodurch für unzählige Treuhänder die Gefahr des Verlusts auf welche Art immer hinfällig ist. Auch die Frage des „Medienbruchs“ stellt sich dadurch nicht mehr, weil die Ausfertigung nicht mehr vorgelegt werden muss. Einzelne Fragen in Zusammenhang mit der Namensrangordnung mussten von der Rechtsprechung erst geklärt werden, z...