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immo aktuell 4, August 2020, Seite 189

Bestandvertrag mit Präsentationsrecht II: unbestimmte Dauer

immo aktuell 2020/33

§ 33 TP 5 GebG

Die vertragliche Vereinbarung eines Präsentationsrechts, welches dem Mieter das Recht einräumt, dem Vermieter eine geeignete Person als Nachfolger vorzuschlagen, die der Vermieter grundsätzlich akzeptieren muss, kann dazu führen, dass insgesamt eine ungewisse Vertragsdauer anzunehmen ist (), da in diesem Fall nach einer noch ungewissen Zeit ein neuer Vertrag zustande kommt und der alte Vertrag beendet wird ().

Ein solches in einem Bestandvertrag eingeräumtes Präsentationsrecht bewirkt in der Regel, dass von einer unbestimmten Vertragsdauer iSd § 33 TP 5 Abs 3 GebG auszugehen ist (; , Ra 2015/16/0072).

Sachverhalt: Mit Zusatzvereinbarung vom vermietete die Bestandgeberin der Beschwerdeführerin ein Geschäftslokal und ein Lager befristet auf zehn Jahre. Zweck der Vermietung war der Betrieb eines Handelsgeschäfts mit Waren aller Art. Bei der Mieterin handelt es sich um einen Lebensmittelsupermarkt. Das Bestandverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin und der Vermieterin besteht seit 1994. Die Zusatzvereinbarung beinhaltet auch ein Präsentationsrecht, wobei als zu präsenti...

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