zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2022, Seite 209

Novellierung des IPRG in den Bereichen Erwachsenenschutz und Adoption

Verena Cap

Mit treten die im Rahmen der Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2022 (UbG-IPRG-Novelle 2022) vorgesehenen Änderungen des IPRG in Kraft. Der Schwerpunkt liegt auf der Neugestaltung des § 15 IPRG zum Schutz Erwachsener, in den eine Kollisionsnorm für die Vertretung Erwachsener von Gesetzes wegen aufgenommen wurde. Zudem wird eine Klarstellung in § 26 IPRG vorgenommen; diese Bestimmung war kürzlich auch Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem VfGH.

I. Bisherige Rechtslage – Reformbedarf

Im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG) war bislang nicht spezifisch geregelt, nach welchem Recht bei Fällen mit Auslandsbezug die gesetzliche Erwachsenenvertretung zu beurteilen ist. Mit dem 2. ErwSchG wurde die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger weiterentwickelt und das Institut der „gesetzlichen Erwachsenenvertretung“ geschaffen. Während die „Angehörigenvertretung“ kraft Gesetzes entstand, ist für die Entstehung der gesetzlichen Erwachsenenvertretung die Eintragung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) durch einen Notar, einen Rechtsanwalt oder einen Erwachsenenschutzverein erforderlich (§ 245 Abs 2 ABGB). Diese wurde in der Praxis bei betroffenen Personen mit fremder Staatsangehörigkeit und gewöhnlichem Au...

Daten werden geladen...