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Geschäftsmietreduktion aufgrund behördlicher Zwangsschließung?
Ein Blick auf die aktuelle schweizerische Rechtsprechung
Die Risikoverteilung zwischen Mietern und Vermietern von Geschäftslokalen iZm den im Rahmen der COVID-19-Pandemie behördlich angeordneten Maßnahmen ist eine der kontroversesten juristischen Fragen der Corona-Pandemie.
Das Züricher Mietgericht hat sich nun in seinem Urteil MJ210008-L vom erstmals zu dieser umstrittenen Frage geäußert und entschieden, dass eine Vertragskorrektur nach den Regeln der Teilunmöglichkeit oder einer Mietzinsherabsetzung infolge Mangelhaftigkeit der Mietsache grundsätzlich nicht in Frage kommt. Bei zeitlich und sachlich besonders schweren Auswirkungen von behördlichen Maßnahmen kann aber eine richterliche Vertragsanpassung nach den Regeln der wesentlich veränderten Umstände (clausula rebus sic stantibus) in Betracht kommen. Es wird sich zeigen, ob sich andere kantonale Mietgerichte oder die höheren Gerichtsinstanzen, namentlich das Zürcher Obergericht und allenfalls sogar das Schweizerische Bundesgericht, ebenfalls mit der Thematik befassen müssen und allenfalls zu einem anderen Urteil gelangen.
1. Sachverhalt
Aufgrund der vom Bundesrat angeordneten Schließung öffentlich zugänglicher Einrichtungen während der Corona-Pandemie stellte die Mieterin X (ein Modege...