Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
14. Aufl. 2021
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§ 26 Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen
LStR: Rz 689 bis Rz 766g
Übersicht
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1. | Einleitung | ||
2. | Berufskleidung (Z 1) | ||
3. | Durchlaufposten, Auslagenersätze (Z 2) | ||
4. | Ausbildungs- und Fortbildungskosten (Z 3) | ||
5. | Reisevergütungen (Z 4) | ||
a) | Dienstreisebegriff | ||
b) | Eintägige Dienstreise | ||
c) | Mehrtägige Dienstreise | ||
d) | Fahrtkostenvergütungen | ||
e) | Kilometergelder | ||
f) | Tagesgeld (Taggeld) bei Inlandsdienstreisen | ||
g) | Tagesgelder bei Auslandsdienstreisen | ||
h) | Nächtigungsgelder | ||
i) | „Durchzahlerregelung“ | ||
6. | Beförderung auf Kosten des ArbG (Z 5) | ||
7. | Umzugskostenvergütungen (Z 6) | ||
8. | Pensionsvorsorge (Z 7) | ||
a) | Beitragsleistungen des ArbG für seine ArbN | ||
b) | Kostenersatz für Pensionsverpflichtungen eines früheren ArbG | ||
c) | Übertragung von Anwartschaften oder Leistungsverpflichtungen | ||
d) | Beiträge an Betriebl Vorsorgekassen | ||
9. | Zuwendungen einer Privatstiftung (Belegschaftsbeteiligungsstiftung) (Z 8) | ||
10. | Homeoffice-Pauschale |
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1. Einleitung. § 26 zählt taxativ „Leistungen des ArbG“ auf, „die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen.“ Durch diese Formulierung ist klargestellt, dass es sich hierbei um nicht stbare Einkünfte handelt....