Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
13. Aufl. 2020
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§ 4c Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung
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1. Allgemeines. Diese ab in Kraft getretene Bestimmung steht iZm der Gründung der Innovationsstiftung für Bildung mit einem Vermögen von 50 Mio €, das vom BMF zur Verfügung gestellt wird, durch das Innovationsstiftung-Bildung-G (ISBG), BGBl I 28/2017. Gem § 2 ISBG soll die (gemeinnützige) Stiftung einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich durch kompetitive Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten. § 4c lehnt sich zwar an die Regelungen des § 4a und § 4b zur Spendenbegünstigung an; eine abw Regelung war jedoch insb erforderl, weil konkrete Tätigkeiten bzw Projekte (s § 3 Abs 1 und 2 ISBG) und Vermögensausstattung gleichermaßen gefördert werden können (EB zu BGBl I 28/2017). Überdies sind auch Zuwendungen über 500.000 € begünstigt. Die EB begründen dies mit dem „Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen“ in Österreich sowie damit, dass der Trias „Forschung – Bildung – Innovation“ eine zentrale Rolle bei der Vermeidung von Arbeitslosigkeit zukommt, da Arbeitslosigkeit mit ...