Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
13. Aufl. 2020
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§ 130 [Inkrafttretensbestimmung für Beihilfen nach AMFG und AMSG]
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Anmerkung: Die Inkrafttretensbestimmung regelt den Zeitpunkt der Anwendung der StFreiheit von Beihilfen nach dem AMFG (Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung der Beschäftigung) und von Zahlungen nach dem AMSG (zur Überwindung von Hindernissen der Arbeitsaufnahme, Aus- oder Weiterbildung, Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt).