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Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4099-0

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Dokumentvorschau
Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 129 Berücksichtigung des Familienbonus Plus und von Absetzbeträgen durch den Arbeitgeber oder die pensionsauszahlende Stelle

Sabine Kanduth-Kristen

LStR: Rz 785, Rz 787 und Rz 789a bis 789c

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Inanspruchnahme von Absetzbeträgen iRd Lohnverrechnung
1, 2
2.
Alleinverdienerabsetzbetrag
3
3.
Alleinerzieherabsetzbetrag
4
4.
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
5
5.
Familienbonus Plus
6
6.
Änderungen der Verhältnisse
7, 8
7.
Pflichtveranlagung
9

1

1. Inanspruchnahme von Absetzbeträgen iRd Lohnverrechnung. Für die Inanspruchnahme des Familienbonus Plus, AVAB und/oder des AEAB iRd lfd Lohnverrechnung hat der ArbN dem ArbG gem Abs 1 auf einem amtl Formular (Formular E 30) eine Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen abzugeben oder elektronisch zu übermitteln (Ergänzung der elektronischen Übermittlung mit dem StRefG 2020, BGBl I 103/2019 ab ). Mit dem BudgBG 2011, BGBl I 111/2010, wurde als Kompensation für den wegfallenden AVAB kinderloser (Ehe)Partner ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag eingeführt (s § 33 Rz 63 ff). Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ist vom Pensionisten der pensionsauszahlenden Stelle ab der ...

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