Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
13. Aufl. 2020
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§ 117 Sonderausgaben
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Die Abs 1 bis 6 enthalten Übergangsbestimmungen iZm dem Inkrafttreten des EStG 1988. Abs 7 wurde durch Art 39 Z 72 StruktVG 1996, BGBl 201, angefügt und betrifft den Ausschluss des Verlustabzugs bei der VA 1996 und 1997 (ursprüngl eine Verfassungsbestimmung, der Verfassungsrang wurde mit BGBl I 2/2008 beseitigt). Einzelheiten s 3. Aufl.