Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
13. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 115 Vorzeitige Abschreibung
1
§ 115 regelt das Weiterlaufen der vorzeitigen Abschreibung gem § 8 Abs 4 EStG 1972, § 38 des StadterneuerungsG, Art IV des BundesG über die Änderung mietrechtl Vorschriften und über Mietzinsbeihilfen, BGBl 409/1974, und § 19 Abs 1 des DenkmalschutzG im Geltungsbereich des EStG 1988. Solche vorzeitigen Abschreibungen waren auslaufend weiterzuführen. Aufgrund der wesentl verkürzten Abschreibungszeiträume hat die Übergangsregelung aktuell keine Bedeutung mehr.
2
Gem § 115 Abs 2 kann bei vorzeitiger Abschreibung von TeilHK von den restl TeilHK ein IFB geltend gemacht werden („Umstieg“ von der vorzeitigen Abschreibung auf den IFB, s Q/Sch § 115 Rz 2). Auch diese Bestimmung ist nicht mehr von Relevanz.