Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
13. Aufl. 2020
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§ 108a Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
LStR: Rz 1321 bis Rz 1364
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1. Allgemeines. Die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge ist in ihrer Funktionsweise der Bausparprämie nachgebildet. Die Prämiengutschrift erfolgt ebenfalls unter dem Titel ESt (LSt)Erstattung. Neben der Pensionsvorsorge des Staates und der ArbG dient sie als drittes Standbein der Eigenvorsorge der ArbN (EB zu BGBl I 106/1999). Voraussetzung ist die unbeschränkte StPfl. Begünstigt sind (1) Beiträge zu einer Pensionskasse; (2) Beiträge zu einer betriebl Kollektivversicherung sowie für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzl Pensionsversicherung; (3) Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b Abs 1); (4) der Erwerb von Anteilscheinen an einem prämienbegünstigten PensionsInvFonds (§ 108b Abs 2).
Die Abs 1–4 sind nach § 124b Z 74 S 2 anzuwenden, wenn der entspr Antrag vor dem gestellt worden ist. Von der Auslaufbestimmung ausgenommen sind Beiträge zu Pensionskassen, für die somit weiterhin – auch erstmalig – ein Antrag auf Prämienbegünstigung gestellt werden kann (LStR 1322). S auch § 108g „Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge“. Der Steuerpflichtige kann gleichzeitig die Begünstigungen der § 108a und 108 g i...