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Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4099-0

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Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 97 Steuerabgeltung

Ernst Marschner

EndbesteuerungsG, BGBl 11/1993 idF BGBl I 103/2015

Abschnitt I – Steuerabgeltung bei bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen und sonstigem Vermögen durch Abzug von Kapitalertragsteuer

§ 1 (1) 1Es ist bundesgesetzlich vorzusehen, daß bei der Besteuerung

1.

von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 des Einkommensteuergesetzes 1988), und zwar von

a)

Kapitalerträgen aus Geldeinlagen bei Banken und sonstigen Forderungen gegenüber Banken (§ 1 des Bankwesengesetzes), denen ein Bankgeschäft zugrunde liegt,

b)

Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren, wenn sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befindet,

c)

Kapitalerträgen aus Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auf Gesellschafts- und Genossenschaftsanteile sowie auf Genußrechte,

d)

Kapitalerträgen aus Ausschüttungen auf Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes,

e)

Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften mit Ausnahme der Rückvergütungen gemäß § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988,

f)

Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte,

g)

Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988),

h)

Einkünfte aus Derivaten (§ 27 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988) sowie

2.

des sonstigen Vermögens (§ 69 des Bewertungsgesetzes 1955), aus dem die Kapitalerträge im...

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