zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4099-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 77 Lohnzahlungszeitraum

Christian Lenneis

LStR: Rz 1186 bis Rz 1193a

1

1. Kalendermonat oder Kalendertag als Lohnzahlungszeitraum (Abs 1 und 2). Bei durchgehender Beschäftigung ist der Kalendermonat der Lohnzahlungszeitraum. Eine LSt-Berechnung unter Zugrundelegung eines einen Kalendermonat übersteigenden Zeitraums ist unzulässig (). Auch dann, wenn der ArbN für einzelne Tage keinen Lohn bezieht (zB Präsenzdienst, Wochengeld, Karenzurlaub, Krankengeldbezug – LStR 1187), liegt ein aufrechtes DienstVerh und damit eine durchgehende Beschäftigung vor (Abs 2). Gleiches gilt, wenn der ArbN regelmäßig nur bestimmte Tage des Kalendermonats tätig wird und auch nur für diese Tage Lohn erhält (zB einmal wöchentl tätiges Reinigungspersonal, Wochenendtaxifahrer – HR/Fellner § 77 Rz 3). Beginnt oder endet die Beschäftigung während eines Kalendermonats, so ist ausnahmsweise Lohnzahlungszeitraum der Kalendertag. Dem Beginn oder der Beendigung ist der Eintritt in oder Austritt aus dem österr Besteuerungsrecht gleichzusetzen (LStR 1186). Hat Österreich aufgrund uni- oder bilateraler Maßnahmen der Doppelbesteuerung für Teile der Bezüge kein Besteuerungsrecht (Befreiungsmethode), ist die LSt tageweise zu berechnen. B...

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.