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Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4099-0

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Dokumentvorschau
Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 68 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge

Christian Lenneis

LStR:Rz 1126 bis 1165

Literatur 2019: Renner, Angemessenheit von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, SWK 19, 341; Seebacher, Steuerl Angemessenheit einer Schmutzzulage, .

Übersicht


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1.
Allgemeines
1, 2
2.
SEG-Zulagen (Abs 5)
38
a)
Schmutzzulagen
6
b)
Erschwerniszulagen
7
c)
Gefahrenzulagen
8
3.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit;
Ersatzruhetag (Abs 1 und 9)
911
4.
Überstundenzuschläge (Abs 1–4)
1217
a)
Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und
Nachtarbeit
b)
„Untertägige“ Überstundenzuschläge
c)
Nachweispflicht für Überstunden
1517
5.
Weiterzahlung von Zulagen und Zuschlägen (Abs 7)
6.
Veranlagungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Abs 8)

1

1. Allgemeines. Nach § 68 bleiben folgende Zulagen bzw Zuschläge bis insgesamt 360 € stfrei (Abs 1):

  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen („SEG-Zulagen“);

  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit;

  • die mit diesen Arbeiten zusammenhängenden Überstundenzuschläge.

Der Freibetrag von 360 € ist ein gemeinsamer Freibetrag für alle dort aufgelisteten Zulagen und Zuschläge. Wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend in die Nachtzeit fällt (d...

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