Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
13. Aufl. 2020
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§ 25 Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z 4)
EStR: Rz 645 bis Rz 688c
Literatur 2019: Moser, Die Entscheidungen des BFG und des VwGH im Jahr 2018 in den Bereichen der ArbN-VA, SWK 19, 425.
Übersicht
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1. | Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren DienstVerh | |
2. | Pensionszusagen | |
3. | An einer KapGes nicht wesentl beteiligte ArbN | |
4. | Kranken- und Unfallversorgung | |
5. | Pensionskassen | |
6. | Privatstiftungen, Unterstützungskassen | |
7. | Betriebliche Vorsorgekassen | |
8. | Insolvenz-Entgelt | |
9. | Pensionen aus der gesetzl SozV und vergleichbare Bezüge | |
10. | Rückzahlung von Pflichtbeiträgen und Beiträgen für freiwillige Weiterversicherung | |
11. | Bezüge iSd BezügeG, des VerfGG sowie von politischen Funktionären | |
12. | Nebentätigkeiten von öffentl-rechtl Bediensteten | |
13. | Vortragende, Lehrende und Unterrichtende | |
14. | Einmalige oder laufende Einnahmen, Rechtsanspruch, Rechtsnachfolger |
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1. Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren DienstVerh (Abs 1 Z 1 lit a). Voraussetzung für die Einordnung von Einkünften unter diese Bestimmung ist, dass der Bezug oder Vorteil ohne Rücksicht auf die äußere Form, in die er gekleidet ist, dem Empfänger wegen eines DienstVerh zukommt (). Die ...