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immo aktuell 5, Oktober 2020, Seite 235

Baurecht und GrESt – Alternative zur Ermittlung des Grundstückswertes gemäß Grundstückswertverordnung?

Alexandra Patloch-Kofler und Florian Petrikovics

Der aktuelle Fall stellt Überlegungen zur alternativen Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer dar. Konkret geht es um jene Fälle, in denen das GrEStG den Grundstückswert normiert. Bei Anwendung von anderen Bewertungsansätzen kommt man auf Basis der einschlägigen VwGH-Judikatur zu anderen Werten als bei Anwendung von § 2 Abs 4 Grundstückswertverordnung (GrWV).

1. Sachverhalt

Der Abgabepflichtige X führt einen Betrieb in Form eines Einzelunternehmens. Im Jahr 2010 wurde dem Abgabepflichtigen X ein Baurecht auf einer Liegenschaft für die gesetzliche Maximaldauer von 100 Jahren eingeräumt. Der vereinbarte jährliche Baurechtszins beträgt 20.000 € und wird vereinbarungsgemäß nicht indexiert.

Auf Basis des Baurechts sollte ursprünglich eine Lagerhalle errichtet werden. Aufgrund von Umwidmungen in der Umgebung wurde von diesem Plan Abstand genommen, da eine potenziell wirtschaftlich sinnvollere Nutzung des Baurechts evaluiert wurde. Das Baurecht ist im Jahr 2020 noch immer unbebaut. Im Fall des Abschlusses eines (hinsichtlich der Lage vergleichbaren) Baurechts im Jahr 2020 könnte ein fremdüblicher jährlicher Baurechtszins von 26.000 € erzielt werden. Der laut GrWV ermittelte Bodenwert des dienenden Grundstück...

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