Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
11. Aufl. 2018
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§ 115 Vorzeitige Abschreibung
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§ 115 regelt das Weiterlaufen der vorzeitigen Abschreibung gem § 8 Abs 4 EStG 1972, § 38 des StadterneuerungsG, Art IV des BundesG über die Änderung mietrechtl Vorschriften und über Mietzinsbeihilfen, BGBl 409/1974, und § 19 Abs 1 des DenkmalschutzG im Geltungsbereich des EStG 1988. Solche vorzeitigen Abschreibungen waren auslaufend weiterzuführen. Aufgrund der wesentl verkürzten Abschreibungszeiträume hat die Übergangsregelung aktuell keine Bedeutung mehr.
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Gem § 115 Abs 2 kann bei vorzeitiger Abschreibung von TeilHK von den restl TeilHK ein IFB geltend gemacht werden („Umstieg“ von der vorzeitigen Abschreibung auf den IFB, s Q/Sch § 115 Rz 2). Auch diese Bestimmung ist nicht mehr von Relevanz.