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immo aktuell 3, Juni 2021, Seite 121

Dachbodenausbau und Anwendungsbereich des MRG

immo aktuell 2021/24

§ 1 Abs 4 Z 2 MRG

Die Formulierung „neu errichtet“ in § 1 Abs 4 Z 2 MRG zielt auf die Erweiterung eines bereits bestehenden Gebäudes durch (hier:) den Ausbau des Dachbodens ab und stellt – wie der Begriff „Neuschaffung“ in § 16 Abs 1 Z 2 Fall 2 MRG – darauf ab, dass ein zuvor nicht vorhandenes Mietobjekt (neu) gewonnen wird. Darauf, dass bei einer baulichen Verbindung mit dem ausgebauten Dachboden die dadurch neu geschaffene Nutzfläche überwiegt, kommt es dagegen nicht an.

Sachverhalt: [1] Die Antragsgegner sind Miteigentümer einer Liegenschaft, die ua aus einem Grundstück mit einer Fläche von 803 m2, davon Baufläche 530 m2 und Gärten 273 m2, besteht. Auf diesem Grundstück sind zwei baulich nicht miteinander verbundene, aber unmittelbar nebeneinander gelegene Gebäude errichtet. Dabei handelt es sich – dem für die Region typischen Haufen- oder Gruppenhof entsprechend – um ein freistehendes, rechteckiges Bauernhaus und ein L-förmig angeordnetes ehemaliges Wirtschafts- und Stallgebäude. Dieses Gebäude ist ein zweigeschossiger, in Hanglage errichteter Bau. Vor etwa 20 bis 25 Jahren begannen die Antragsgegner mit dem Ausbau des Obergeschosses (Dachbodens), in dem sie zunächst Dachflächenfenster e...

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