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Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
Mit zwei Erlässen vom hat das BMF eine Kundmachung betreffend die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen (, 2021-0.420.492, BMF-AV 2021/87) sowie die entsprechende Richtlinie gemäß § 44 BewG (, 2021-0.420.863, BMF-AV 2021/88) in der Findok veröffentlicht.