Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
11. Aufl. 2018
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§ 26 Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen
LStR: Rz 689 bis Rz 766g
Übersicht
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1. | Einleitung | ||
2. | Berufskleidung (Z 1) | ||
3. | Durchlaufposten, Auslagenersätze (Z 2) | ||
4. | Ausbildungs- und Fortbildungskosten (Z 3) | ||
5. | Reisevergütungen (Z 4) | ||
a) | Dienstreisebegriff | ||
b) | Eintägige Dienstreise | ||
c) | Mehrtägige Dienstreise | ||
d) | Fahrtkostenvergütungen | ||
e) | Kilometergelder | ||
f) | Tagesgeld (Taggeld) bei Inlandsdienstreisen | ||
g) | Tagesgelder bei Auslandsdienstreisen | ||
h) | Nächtigungsgelder | ||
i) | „Durchzahlerregelung“ | ||
6. | Werkverkehr (Z 5) | ||
7. | Umzugskostenvergütungen (Z 6) | ||
8. | Pensionsvorsorge (Z 7) | ||
a) | Beitragsleistungen des ArbG für seine ArbN | ||
b) | Kostenersatz für Pensionsverpflichtungen eines früheren ArbG | ||
c) | Übertragung von Anwartschaften oder Leistungsverpflichtungen | ||
d) | Beiträge an Betriebl Vorsorgekassen | ||
9. | Zuwendungen einer Privatstiftung (Belegschaftsbeteiligungsstiftung) (Z 8) |
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1. Einleitung. § 26 zählt taxativ „Leistungen des ArbG“ auf, „die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen.“ Durch diese Formulierung ist klargestellt, dass es sich hierbei um nicht stbare Einkünfte handelt. In der sehr inhomogenen Auflistung sind drei ...