zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 1, Februar 2019, Seite 45

Aktivlegitimation zur Ausschlussklage im Wohnungseigentum

immo aktuell 2019/13

§ 36 Abs 1 WEG

Zur Ausschlussklage nach § 36 Abs 1 WEG ist die Mehrheit der Wohnungseigentümer und nicht die Eigentümergemeinschaft legitimiert. Anhörungsrechte der übrigen Wohnungseigentümer analog § 24 Abs 1 Satz 2 WEG bestehen nicht.

Sachverhalt: Die Erstklägerin ist zu 272/1150 sowie 26/1150 Anteilen, der Zweitkläger zu 340/1150 sowie 58/1150 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft. Mit ihrem Anteil ist jeweils Wohnungseigentum an einer Wohnung sowie an Abstellplätzen verbunden. Die restlichen Anteile entfallen auf den Beklagten, der Wohnungseigentümer der Wohnung Nr 3 und zweier Abstellplätze ist.

Rechtliche Beurteilung: […] Nach Lehre und Rechtsprechung ist nicht die Eigentümergemeinschaft, sondern die – nach Anteilen zu berechnende – Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer zur Einbringung der AusschlussS. 46 klage aktivlegitimiert (5 Ob 8/18i; RIS-Justiz RS0113761; T. Hausmann in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht4, § 36 WEG Rz 19 mwN), wobei der (gesamte) Anteil des Beklagten nicht zu berücksichtigen ist (vgl RIS-Justiz RS0113758; T. Hausmann in Hausmann/Vonkilch, Ös...

Daten werden geladen...