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Liftturm und „Cottage-Servitut“
immo aktuell 2019/12
Der von den änderungswilligen Wohnungseigentümern gewünschte Liftbau würde gegen die Cottage-Servitut verstoßen. Die Gefahr, dass Eigentümer von Nachbarliegenschaften oder der Cottage-Verein rechtliche Schritte gegen die Wohnungseigentümer einleiten könnten, ist als Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen iSd § 16 Abs 2 Z 1 WEG zu werten.
Sachverhalt: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, die mit einer „Cottage-Servitut“ belastet ist. Die Antragsteller streben die Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegner zur Errichtung eines Aufzugs für die auf der Liegenschaft im Jahr 1937 errichtete Villa an, die – nach Dachgeschossausbau – einschließlich des Erdgeschosses nun über vier Stockwerke verfügt. Die Aufzugsanlage ist als Liftturm an der straßenseitigen Hausfassade in Form einer schmuck- und fensterlosen Betonkonstruktion geplant, dadurch wird der dort befindliche 4 m breite Vorgarten zwischen Hausmauer und Grundgrenze auf 119 cm verschmälert.
Der Antrag war erfolglos. Der OGH wies den Revisionsrekurs der Antragsteller ...