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immo aktuell 1, Februar 2019, Seite 44

Provozierte Unleidlichkeit

immo aktuell 2019/11

§ 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG

Auch bei einem ungehörigen Verhalten des Mieters, das durch einen anderen Mieter provoziert wurde, steht dem Vermieter das Recht zu, beide Mieter oder auch nur einen von ihnen zu kündigen.

Rechtliche Beurteilung: […] Die Vorinstanzen haben [die Frage, ob es sich um ein unleidliches Verhalten nach § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG handelt,] im vorliegenden Fall durchaus vertretbar bejaht, kam es doch seit Mitte des Jahres 2016 immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen der beklagten Mieterin und zwei im selben Haus lebenden Familien; es handelte sich dabei um lautstarke Streitereien samt wechselseitiger Beschimpfungen, Äußerungen, die an Respektlosigkeit schwer zu überbieten sind, Erniedrigungen und Ankündigungen, sich gegenseitig das Leben schwer zu machen.

Das Erstgericht führte im Rahmen seiner Beweiswürdigung aus, es sei bei ihm der Eindruck entstanden, die beiden anderen Familien hätten ein Interesse daran, dass die Beklagte aus dem Wohnhaus auszieht, „sodass sie keine Gelegenheit zu einem Streit auslassen“. Daraus zieht...

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