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Neues vom Lagezuschlag
immo aktuell 2019/10
Es ist im Rahmen einer berichtigenden Auslegung des Begriffs „bebaut“ jedenfalls vertretbar, Liegenschaften mit abbruchreifen wertlosen Gebäuden, deren Sanierung technisch nicht machbar oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist, unbebauten Liegenschaften zumindest dann gleichzustellen, wenn die Ermittlung eines Grundkostenanteils nach § 16 Abs 3 MRG mangels Vergleichsobjekte sonst scheitern müsste.
Sachverhalt: Die Antragstellerin ist Mieterin, die Antragsgegnerin Vermieterin der Wohnung. Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung des Hauptmietzinses. Im Revisionsrekursverfahren sind nur mehr der Lagezuschlag, den die Vorinstanzen übereinstimmend mit 3,12 € monatlich pro m2 als gerechtfertigt erachteten, und das Ausmaß der Zuschläge für den Erstbezug nach Sanierung, den Telekabel-, Telefon- und Waschmaschinenanschluss sowie die Gegensprechanlage strittig, die das Erstgericht mit insgesamt 19 %, das Rekursgericht hingegen mit 14 % veranschlagte.
Der OGH wies den Revisionsrekurs zurück.
Rechtliche Beurteilung: Hier...