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Privatnutzung des Dienst-Kfz als Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage
iFamZ 2022/127
Bei der Beurteilung, in welchem Ausmaß die private Nutzungsmöglichkeit eines Dienstkraftfahrzeugs in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einfließt, sind keine weitwendigen Ermittlungen anzustellen, um den Umfang der tatsächlichen privaten Nutzung eines solchen Pkw abzuklären. Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der vom Dienstgeber unbeanstandet verrechnete Wert des Sachbezugs den Gegebenheiten entspricht und somit einen entsprechenden Einkommensbestandteil bildet.
(…) 2.1. Im Revisionsrekursverfahren ist nur auf das Argument des Vaters einzugehen, das Rekursgericht sei aufgrund der Berücksichtigung der privaten Nutzungsmöglichkeit seines Dienstwagens als Naturalbezug von einer zu hohen Unterhaltsbemessungsgrundlage ausgegangen.
2.2. Naturalbezüge – wie insb die private Nutzungsmöglichkeit eines Dienstkraftfahrzeugs – haben als Einkommensbestandteile in die Bemessungsgrundlage einzufließen (RIS-Justiz RS0109238). Dabei sind keine weitwendigen Ermittlungen anzustellen, um den Umfang der tatsächlichen privaten Nutzung eines solchen Pkws abzuklären, vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der vom Dienstgeber unbeanstandet verrechnete Wert ...