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iFamZ 4, August 2022, Seite 169

Austeilende und ausgleichende Gerechtigkeit

Robert Fucik

Die Rechtsphilosophie unterscheidet gern ausgleichende Gerechtigkeit (jedem das Seine) und austeilende Gerechtigkeit (jedem das Gleiche). Theoretische Spielerei, der man sich in der Sommerhitze lieber nicht aussetzen mag, oder doch auch eine Differenzierung, die mitunter sehr praktische Ergebnisse mitbestimmt? Ich neige der zweiten Sicht zu. Im Grunde spiegelt sich der Unterschied zwischen ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit etwa in der Diskussion um die Indexierung der österreichischen Familienleistungen. Der EuGH hat eine solche Indexierung für unionsrechtswidrig erkannt, weil er sie nicht als Unterhaltssurrogat, sondern als Lohn- bzw Gehaltsbestandteile des Arbeitnehmers aus der EU versteht. Daher heißt es „jedem das Gleiche“, und der Bedarf spielt keine Rolle Mit anderen Worten: Die austeilende geht der ausgleichenden Gerechtigkeit hier vor. Näheres dazu erfahren Sie von Peter Bräumann ab S 180. Was sind altersuntypische Maßnahmen bei einem Minderjährigen mit entwicklungsbeeinträchtigter Biographie? Ute Krammer-Pospiech plädiert auf S 190 ff für eine stärkere Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und weist plastisch auf die Schwierigkeiten hin, die Betreuer fr...

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