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Geschäftsmietvertrag mit Klausel zur Option nach § 6 Abs 2 UStG
Hinweis: Der nachstehend abgedruckte Mustertext für eine Mietvertragsklausel betreffend die Option nach § 6 Abs 2 UStG dient lediglich als Formulierungsbeispiel und wird ohne Gewähr zur Verfügung gestellt.
Formulierungsvorschlag:
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[…]
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass durch die Neufassung des § 6 Abs 2 UStG durch
das 1. StabG 2012 der Vermieter einen Vorsteuerabzug für jene Investitionen und
Kosten, die er für das vertragsgegenständliche Mietobjekt aufwendet, nur solange
geltend machen kann, solange der Mieter das Mietobjekt nahezu
ausschließlich (mehr als 95 %) zur Erzielung von Umsätzen verwendet, die den
Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Nach der genannten gesetzlichen Bestimmung
hat der Vermieter diese Voraussetzungen auch nachzuweisen. Aus
diesem Grund wurde die im Mietobjekt auszuübende Geschäftstätigkeit konkret
definiert, die Geschäftstätigkeit berechtigt zum Vorsteuerabzug. Sollte der Mieter die zur Erzielung von Umsätzen im Mietobjekt ausgeübte Geschäftstätigkeit dahingehend ändern wollen, dass er mehr als 5 % der Gesamtumsätze im Mietobjekt mit Tätigkeiten erzielen möchte, die einen |