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VwGH vom 29.01.2014, 2010/13/0193

VwGH vom 29.01.2014, 2010/13/0193

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höfinger sowie den Senatspräsidenten Dr. Fuchs und den Hofrat Dr. Nowakowski als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Ebner, über die Beschwerde der R GmbH in L, vertreten durch die Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Fleischmarkt 1, gegen den Bescheid des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom , Zl. RV/1564- W/10, betreffend Umsatzsteuer für Oktober 2009, zu Recht erkannt:

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 1.326,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Begründung

Der Beschwerdefall gleicht hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes und der zu beantwortenden Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Versagung des Vorsteuerabzuges bei der Nutzungsüberlassung von Gebäuden an Gesellschafter (bzw. diesen Nahestehende) einer Kapitalgesellschaft jenen, die der Verwaltungsgerichtshof mit den Erkenntnissen vom , 2008/13/0046, und vom , 2010/15/0139, entschieden hat, in einer Weise, die es erlaubt, gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf die Gründe dieser Erkenntnisse zu verweisen.

Aus den dort genannten Gründen, wonach bei einer marktkonformen Vermietung der Vorsteuerabzug für sich nicht versagt werden kann und es für den Fremdvergleich beispielsweise auch nicht darauf ankommt, ob das Gebäude für fremde Arbeitnehmer angeschafft worden wäre, war der vorliegende angefochtene Bescheid in einem nach § 12 Abs. 1 Z 2 VwGG gebildeten Senat gemäß § 42 Abs. 2 Z 1 VwGG wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufzuheben.

Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2008.

Die zitierten Bestimmungen über das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof waren gemäß § 79 Abs. 11 letzter Satz VwGG in der bis zum Ablauf des geltenden Fassung anzuwenden.

Wien, am