Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
6. Aufl. 2013
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§ 3 Steuerbefreiungen
EStR: Rz 300 bis Rz 335
Literatur 2012
Blasl/Zimprich, Keine StBefreiung von garantiertem Trinkgeld, SWK 12, 560; Fuchs, BMF-Information zu StBefreiungen nach dem KunstförderungsG; AFS 12/01; Kufner/Ninaus, Highlights aus dem 2. Wartungserlass 2011, RdW 12, 105; Patka, Liegt eine begünstigte AuslTätigkeit vor? Prüf-Checkliste für die Praxis, Heft 50, BÖB 12, 36; Schuster, Aufzeichnungspflichten bei Betriebsveranstaltungen: Praxisnähe, ade?, SWK 12, 103; Schwaiger, UFS dehnt StBefreiung für Tagesdiäten bei „vorübergehender Tätigkeit“ aus, UFSj 12, 204.
Übersicht der Kommentierung
Rz
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I. | Allgemeines | ||||
1. | Stellung des § 3 im System der Einkommensbesteuerung | ||||
II. | Sachliche Steuerbefreiungen (Abs 1 Z 1 – 31) | ||||
1. | Versorgungsleistungen an Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene (Z 1) | ||||
2. | Renten und Entschädigungen nach dem Opferfürsorgegesetz (Z 2) | ||||
3. | Bezüge oder Beihilfen (Z 3) | ||||
a) | aus öffentl Mitteln, Mitteln einer öffentl Stiftung oder einer Privatstiftung nach § 5 Z 6 KStG wegen Hilfsbedürftigkeit (lit a) | ||||
b) | aus öffentl Mitteln, Mitteln einer öffentl Stiftung oder einer Privatstiftung zur unmittelbaren Förderung der Kunst (lit b) oder aus Mitteln einer in 4a Abs 3 genannten Institution zur unmitte... |