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Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

6. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2261-3

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Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 68 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge

Christian Lenneis

LStR: Rz 1126 bis 1165

Übersicht

Rz


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1.
Allgemeines
1, 2
2.
SEG-Zulagen (Abs 5)
38
a)
Schmutzzulagen
6
b)
Erschwerniszulagen
7
c)
Gefahrenzulagen
8
3.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit;
Ersatzruhetag (Abs 1 und 9)
911
4.
Überstundenzuschläge (Abs 1–4)
1217
a)
Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und
Nachtarbeit
b)
„Untertägige“ Überstundenzuschläge
c)
Nachweispflicht für Überstunden
1517
5.
Weiterzahlung von Zulagen und Zuschlägen (Abs 7)
6.
Veranlagungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Abs 8)

1

1. Allgemeines. Nach § 68 bleiben folgende Zulagen bzw Zuschläge bis insgesamt 360 € stfrei (Abs 1):

  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen („SEG-Zulagen“);

  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit;

  • die mit diesen Arbeiten zusammenhängenden Überstundenzuschläge.

Der Freibetrag von 360 € ist ein gemeinsamer Freibetrag für alle dort aufgelisteten Zulagen und Zuschläge. Wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum auf Grund der besonderen Beschaffenheit der Arbeit überwiegend in die Nachtzeit fällt, steht ein um 50% erhöhter Freibetrag (insgesamt daher 540 €) zu. Der Grundfreibetrag ist dabei zunächst durch die nicht in Abs 6 gen...

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