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immo aktuell 2, April 2019, Seite 94

Anforderungen des grundbücherlichen Sicherungsmodells beim Bauträgervertrag

immo aktuell 2019/24

§§ 7, 9 BTVG; § 40 WEG

Beim grundbücherlichen Sicherungsmodell ist die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nur ein Element der Sicherung, zu dem zahlreiche weitere, wie insbesondere die Einhaltung des Ratenplans, das Vorliegen der behördlichen Genehmigungen, der Besitz einer zur grundbücherlichen Durchführung des Rechtserwerbs geeigneten Titelurkunde sowie die Sicherstellung der Lastenfreiheit nach § 9 Abs 3 BTVG gehören.

Sachverhalt: Der Kläger begehrte die Feststellung der Haftung des zweitbeklagten Treuhänders für alle Schäden, die ihm aufgrund der mangelhaften Abwicklung der Treuhandschaft, insbesondere der vorzeitigen Auszahlungen von Kaufpreisteilzahlungen entstehen. Der Treuhänder habe vorzeitig das Geld vom Treuhandkonto weitergeleitet, ohne auf die schuldrechtliche oder grundbücherliche Sicherstellung zu achten. Das BTVG sei zwingend anzuwenden, weil der Kläger jedenfalls als Konsument anzusehen sei.

Der Zweitbeklagte wandte ein, er habe keine vorzeitigen Auszahlungen vorgenommen. Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung werde erteilt werden; ihr Fehlen begründe kein Feststellungsinteresse. Die Geltung der BTVG sei schlüssig abbedungen worden. Der Kläger habe keinen S...

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